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Betriebs- und Integrationsvereinbarung
„Durch Verständnis gut. Durch Erfahrung besser.“
Nach § 83 SGB IX ein heute verpflichtendes Instrument um die Zusammenarbeit der betrieblichen und exterenen Instanzen zu fördern, um Krankheit oder Behinderung zu vermeiden und Integration solcher Personen zu fördern. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf die betrieblichen oder unternehmerischen Ebenen war die Zielvorgabe.
Viele der wenigen existierenden Integrationsvereinbarungen liegen unter den gesetzlichen Mindestvorgaben und sind sehr theoretisch aber leider nicht praktisch umsetzbar bzw. nachprüfbar.
Eine Durchschrift Ihrer Integrationsvereinbarung soll lt. Gesetz Ihrer zuständigen Arbeitsagentur und Integrationsamt übermittelt werden.
In der Qualität der Integrationsvereinbarung spiegelt sich Ihre Unternehmensphilosophie wider.
Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und haben bereits an vielen Integrationsvereinbarungen großer Unternehmen mitgewirkt.
Nutzen Sie unsere Professionalität |
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